IHR ERFOLG IST UNSER ZIEL

Wir begleiten Sie als kompetente und unabhängige Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, Ihre Interessen als Privatperson oder Unternehmer optimal zu vertreten.

Unsere Beratung ist dabei auf eine vertrauensvolle und individuelle Zusammenarbeit ausgerichtet.

Unsere Leistungen als Steuerberater

   Für Privatkunden
   Für Unternehmen und Freiberufler
   Nachfolgeplanung und Vermögensgestaltung


 

FÜR PRIVATKUNDEN

Damit Sie sich entspannt zurücklehnen können. – Wir kümmern uns kompetent und verlässlich um Ihre Steuerangelegenheiten.

 

  Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer

Wenn Sie nicht wissen, was Sie alles absetzen können, stellen Sie einfach die Belege eines Jahres zusammen und wir prüfen, was absetzbar ist.

 

  Einkommensteuererklärung für Immobilieneigentümer

Was kann sofort abgesetzt werden und was muss abgeschrieben werden?

Aufgrund unseres umfangreichen Know Hows unterstützen wir Sie gerne bei diesen Fragen und bei:

  • Zusammenstellung der haushaltsnahen Handwerkerleistungen bei selbstgenutztem Wohnraum
  • Erstellung der Umlagenabrechnung
  • Planung von Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen

 

  Einkommensteuererklärung für Rentner

Besteht die Verpflichtung, eine Steuererklärung für meine Rente abzugeben?

Seit dem Jahr 2005 besteht die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung, wodurch der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht wurde.

Dadurch kann bei entsprechender Rentenhöhe eine solche Verpflichtung bestehen. Für den Fall, dass Ihnen verhältnismäßig viel Abgeltungssteuer abgezogen wurde, kann es jedoch sogar zu einer Einkommensteuererstattung kommen.

 

Zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung? Siehe Vermögensgestaltung.

 

  Honorar

Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens, dem Schwierigkeitsgrad, dem Haftungsrisiko und dem erforderlichen Zeitaufwand.

 

Wie können wir Ihnen helfen? Sprechen Sie uns an!

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FÜR UNTERNEHMEN UND FREIBERUFLER

Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen, sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen. Wir arbeiten zuverlässig und kompetent, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können und über aussagekräftiges Zahlenmaterial als Grundlage für Ihre Entscheidungen verfügen.

 

  Existenzgründungsberatung

Begleitung bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit, damit diese ein Erfolg wird. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Entwicklung der Idee als auch bei der praktischen Umsetzung:

  • Erstellung eines Business-Plans
  • Beratung zur Rechtsformwahl mit Steuerbelastungsvergleich
  • Informationen zu den Behördenwegen
  • Fachkundige Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Mitwirkung bei Verhandlungen mit Kreditinstituten und bei Beantragung von Fördermitteln
  • Rentabilitätsberechnung
  Allgemeine steuerliche Beratung
  • Beratung bei Unternehmensankauf und -verkauf
  • Nachfolgeplanung
  • Erbschaftsteuerliche Beratung
  • Steuerbelastungsvergleich
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einspruchsverfahren
  • Beratung und Mitwirkung bei Betriebsprüfungen

 

  Betriebliche Steuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

 

  Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Betriebswirtschaftliche Analysen
  • Betriebsvergleiche
  • Bilanzanalyse
  • Erstellung von Business-Plänen
  • Rentabilitätsrechnungen

 

  Finanzbuchhaltung
  • Einrichtung der Buchführung und Verbuchung der (ggf. vorkontierten) Belege
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Anlagenbuchführung
  Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung
  • Führung der Lohnbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Berücksichtigung der einzelnen Gehaltsbestandteile
  • Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Übermittlung der Beitragsnachweise
  • An- und Abmeldung von Mitarbeitern
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei Betriebsprüfungen

 

  Gewinnermittlung für Freiberufler
  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Beratung bei der Frage nach der Absetzbarkeit der verschiedenen Kosten
  • Liquiditätsplanung

 

  Jahresabschluss
  • Jahresabschlüsse mit Gewinn- und Verlustrechnung für sämtliche Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
  • Offenlegung des Jahresabschlusses
  • Anlagenbuchführung
  • Besprechung des Jahresabschlusses
  • Abschlüsse während Liquidation
  Nachfolgeplanung

Bei der Nachfolgeplanung / Unternehmensübergabe sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen wie Erbschaftsteuer, Einkommensteuer, ausreichende Altervorsorge, Gesellschaftsrecht. Siehe auch Nachfolgeplanung und Vermögensgestaltung.

 

  Honorar

Sie geben vor, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen. Grundsätzlich bemisst sich das Honorar für die einzelne Leistung im vorgegebenen Rahmen der Steuerberatergebührenverordnung nach dem Gegenstandswert, dem Zeitaufwand und dem Haftungsrisiko.

 

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NACHFOLGEPLANUNG UND VERMÖGENSGESTALTUNG

  Nachfolgeplanung

Nach einer Studie von Allensbach gibt es in 17 % aller Erbfälle Streit, zu 47 % dieser Streitereien soll es wegen eines fehlenden Testaments kommen.

Die Vermögensnachfolge muss daher gut geplant werden, um den Familienfrieden zu erhalten und die Erbschaftsteuer zu minimieren.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie bei der Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzepts für die Übertragung Ihres Vermögens auf die nachkommende Generation unterstützen; z.B. bei Fragestellungen:

  • Wie kann das Vermögen aufgeteilt werden kann, ohne dass Streit zwischen den Nachkommen entsteht?
  • Wie wird das Unternehmen am besten an den Nachfolger weitergegeben?
  • Wie hoch wird die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sein? Wie kann diese minimiert werden? Durch geschickte Gestaltung der Vermögensübertragung an die Nachkommen kann unter Umständen eine sehr hohe Steuerersparnis erreicht werden.
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen.

Testamentsvollstreckung

Durch eine Testamentsvollstreckung kann die Ausführung der letztwilligen Verfügungen und eine sinnvolle Aufteilung des Nachlasses gewährleistet werden. Weiterhin reguliert der Testamentsvollstrecker die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und der Erbschaftsteuerschuld.
Fundierte Kenntnisse hierfür hat Herr Steuerberater Peter Hessenthaler durch eine Zusatzausbildung zum Testamentsvollstrecker erworben.

 

  Vermögensgestaltung und Finanzplanung

Da wir durch die Steuererklärungen einen guten Überblick über Ihre finanzielle Lage haben, können wir Sie bezüglich Ihrer anstehenden Anlage- und Investitionsentscheidungen fundiert beraten:

  • Kapitalanlagestrategie?
  • Hausbau/-kauf?
  • Abschluss einer Versicherung?
  • Absicherung des Lebensstandards im Rentenalter?

Zur Beurteilung dieser Fragen sind zunächst die Zielsetzungen des Mandanten zu klären. Die Steuerersparnis ist dabei ein wichtiger Gesichtspunkt, das entscheidende Kriterium sollte aber die Wirtschaftlichkeit der Anlageentscheidung sein. Erst im zweiten Schritt geht es um die konkreten Maßnahmen.

Hierbei ist zu beachten, dass in Bank- und Versicherungsprodukten meist versteckte Provisionen enthalten sind. Dadurch werden kostengünstige Produkte, die im eigentlichen Interesse des Mandanten liegen, gar nicht empfohlen. Dagegen ist der Steuerberater nicht von Provisionseinnahmen abhängig und kann ein neutrales Urteil abgeben.

Das erforderliche Know how hat Herr Steuerberater Peter Hessenthaler unter anderem durch den Lehrgang zum zertifizierten Finanzplaner (Zert_FP der Fachhochschule Frankfurt) erworben.

 

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